parseta.pl

11 sierpień 2016, 07:10 (wiek: 8 lat)

Gültigkeit der früheren Gewässerscheine

Aufgrund der vielen Fragen und Zweifel der Angler bezüglich der Gültigkeit der früheren Gewässerscheine, die an ehemalige Verwalter des Fischereibezirks des Parsęta Flusses bezahlt wurden, erklären wir folgendes:

Die durch Polnischen Anglerverband (PZW) für Parsęta Flussgebiet ausgestellte Gewässerscheine sind nicht mehr gültig. Im Dezember vergangenen Jahres kündigte die Regionale Verwaltung der Wasserwirtschaft (RZGW) in Szczecin den Vertrag mit dem Polnischen Anglerverband (PZW), so das Koszaliner Fischereibezirk PZW kein Recht mehr hat, für die Nutzung des Parsęta Flussgebiets Gebühren zu entrichten! Alle mit dieser Situation verbundene Ansprüche sollen an den vorherigen Verantwortlichen gerichtet werden und nicht an den Städte- und Gemeindeverband des Parsęta Flussgebiets.

Die Gültigkeit der kostenlosen Gewässerscheine, die durch Regionale Verwaltung der Wasserwirtschaft (RZGW) in Szczecin ausgestellt wurden, endete am 20. Juli 2016, wie wir und RZGW bereits davon auf ihren Webseiten und per E-Mail informierten.

Das einzige Dokument, das zum Angeln an dem Parsęta Fluss und ihren Nebenflüssen gemäß den Vorschriften und ohne strafrechtliche Folgen berechtigt, ist ein Gewässerschein, der durch den Städte- und Gemeindeverband des Parsęta Flussgebiets ausgestellt wird.